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Montag, den 03. August 2009 um 13:03 Uhr |
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Fenstergröße/Lichtfläche
Die Fenstergröße richtet sich nach der Raumgrundfläche und den Anforderungen an den Wohnkomfort. Die Landesbauordnungen fordern als Mindest-Lichtfläche 10 bis 12,5 % der Raumgrundfläche. Nach DIN 5034 sollte die Breite der gesamten Lichtfläche 55% der Raumbreite betragen.
Bedenken Sie:
- je größer der Raum, desto größer das Fenster
- je größer die Fenster, desto größer der Wohnkomfort
Ausblick und Einbauhöhe
Im Vergleich zu Senkrechtfenstern kann bei Dachflächenfenstern die Oberkante geringfügig niedriger liegen, da diese Fenster schon aufgrund ihrer Neigung mehr Lichteinfall bringen - und der Ausblick selbst bei nur 200 cm Oberkante noch besser ist als bei Senkrechtfenstern. Der optimale Ausblick ist abhängig von der richtigen Länge der Fenster. Dabei sollte die Fensterunterkante ca. 90 - 120 cm über dem Fußboden liegen und die Fensteroberkante ca. 200 cm über dem Fußboden. Je nach Dachneigung ergeben sich so unterschiedliche optimale Fensterlängen. Die Faustregel ist: Je flacher das Dach, desto länger die Fenster.
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